Wohnsitz St Gallenkirch

St Gallenkirch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Gallenkirch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St Gallenkirch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St Gallenkirch
St. Gallenkirch 4
6791 Sankt Gallenkirch
Österreich

Telefon:

05557 6205-0

Fax:

05557 2170

Email:

gemeindeamt@st.gallenkirch.at

Webseite:

www.gemeinde.stgallenkirch.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St Gallenkirch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Gallenkirch fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St Gallenkirch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen