Wohnsitz Satteins

Satteins | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Satteins Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Satteins. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Satteins
Kirchstraße 15
6822 Satteins
Österreich

Telefon:

05524 8208

Fax:

05524 8208-16

Email:

gemeinde@satteins.net

Webseite:

www.satteins.net

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Satteins

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Satteins fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Satteins.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen