Wohnsitz Sankt Margarethen bei Knittelfeld

Sankt Margarethen bei Knittelfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen bei Knittelfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld
Dorfstraße 19
8720 Sankt Margarethen bei Knittelfeld
Österreich

Telefon:

03512 82432-0

Fax:

03512 85691

Email:

gde@st-margarethen-knittelfeld.gv.at

Webseite:

www.st-margarethen.co.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen bei Knittelfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen