Wohnsitz Schlins

Schlins | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schlins Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schlins. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schlins
Hauptstraße 47
6824 Schlins
Österreich

Telefon:

05524 8317-0

Fax:

05524 8317-75

Email:

info@schlins.at

Webseite:

www.schlins.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schlins

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schlins fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schlins.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen