Wohnsitz Schnepfau

Schnepfau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schnepfau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schnepfau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schnepfau
Schnepfau 38
6882 Schnepfau
Österreich

Telefon:

05518 2114

Fax:

05518 2114-4

Email:

gemeindeamt@schnepfau.at

Webseite:

www.schnepfau.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schnepfau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schnepfau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schnepfau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen