Wohnsitz Schoppernau

Schoppernau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schoppernau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schoppernau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schoppernau
Unterdorf 2
6886 Schoppernau
Österreich

Telefon:

05515 2113-0

Fax:

05515 2113-16

Email:

gemeindeamt@schoppernau.at

Webseite:

www.schoppernau.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schoppernau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schoppernau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schoppernau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen