Wohnsitz Schwarzach

Schwarzach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schwarzach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schwarzach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Schwarzach
Am Dorfplatz 2
6858 Schwarzach
Österreich

Telefon:

05572 58115-0

Fax:

05572 58115-900

Email:

gemeinde@schwarzach.at

Webseite:

www.schwarzach.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schwarzach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schwarzach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwarzach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen