Wohnsitz Stallehr

Stallehr | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stallehr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stallehr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Stallehr
Nummer 19
6700 Stallehr
Österreich

Telefon:

05552 65750

Fax:

05552 33695

Email:

gemeinde@stallehr.at

Webseite:

www.stallehr.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stallehr

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stallehr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stallehr.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen