Wohnsitz Thüringen

Thüringen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Thüringen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Thüringen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Thüringen
Dorfstraße 21
6712 Thüringen
Österreich

Telefon:

05550 2211-21

Fax:

05550 2211-1

Email:

gemeinde@thueringen.at

Webseite:

www.thueringen.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Thüringen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Thüringen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Thüringen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen