Wohnsitz Weiler

Weiler | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weiler Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Weiler. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Weiler
Walgaustraße 1
6833 Weiler
Österreich

Telefon:

05523 51100-0

Fax:

05523 51100-9

Email:

gemeindeamt@gemeinde-weiler.at

Webseite:

www.gemeinde-weiler.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Weiler

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weiler fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Weiler.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen