Wohnsitz Hörbranz

Hörbranz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Hörbranz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hörbranz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Hörbranz
Lindauer Straße 58
6912 Hörbranz
Österreich

Telefon:

05573 82222

Fax:

05573 82222-4

Email:

gemeinde@hoerbranz.at

Webseite:

www.hoerbranz.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hörbranz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hörbranz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hörbranz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen