Wohnsitz Weißkirchen in Steiermark

Weißkirchen in Steiermark | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Weißkirchen in Steiermark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark
Gemeindeplatz 1
8741 Weißkirchen in Steiermark
Österreich

Telefon:

03577 80903

Fax:

03577 80903-2

Email:

gde@weisskirchen-steiermark.gv.at

Webseite:

www.weisskirchen.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Weißkirchen in Steiermark fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen