Wohnsitz Nenzing

Nenzing | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Nenzing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Nenzing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Nenzing
Landstraße 1
6710 Nenzing
Österreich

Telefon:

05525 62215-0

Fax:

05525 62215-90

Email:

gemeinde@nenzing.at

Webseite:

www.nenzing.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Nenzing

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Nenzing fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Nenzing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen