Wohnsitz Schruns

Schruns | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schruns Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schruns. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2
6780 Schruns
Österreich

Telefon:

05556 72435-0

Fax:

05556 72435-109

Email:

gemeinde@schruns.at

Webseite:

www.schruns.at

Bundesland: Vorarlberg

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schruns

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schruns fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schruns.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen