Wohnsitz Spital am Semmering

Spital am Semmering | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Spital am Semmering Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Spital am Semmering. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Spital am Semmering
Bundesstraße 16
8684 Spital am Semmering
Österreich

Telefon:

03853 323

Fax:

03853 323-30

Email:

gemeinde@spitalamsemmering.com

Webseite:

www.spitalamsemmering.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Spital am Semmering

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Spital am Semmering fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Spital am Semmering.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen