Wohnsitz Bruck an der Mur

Bruck an der Mur | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bruck an der Mur Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Bruck an der Mur
Koloman-Wallisch-Platz 1
8600 Bruck an der Mur
Österreich

Telefon:

03862 890-100

Fax:

03862 890-101

Email:

stadt@bruckmur.at

Webseite:

www.bruckmur.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bruck an der Mur

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bruck an der Mur fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bruck an der Mur.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen