Wohnsitz Kindberg

Kindberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kindberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Kindberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Kindberg
Hauptstraße 44
8650 Kindberg
Österreich

Telefon:

03865 2202-0

Fax:

03865 2202-219

Email:

stadtgemeinde@kindberg.at

Webseite:

www.kindberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Kindberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kindberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Kindberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen