Wohnsitz Ebersdorf

Ebersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ebersdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ebersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Ebersdorf
Ebersdorf 222
8273 Ebersdorf
Österreich

Telefon:

03333 2341

Fax:

03333 2341-4

Email:

gde@ebersdorf.steiermark.at

Webseite:

www.ebersdorf.eu

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ebersdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ebersdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ebersdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen