Wohnsitz Großsteinbach

Großsteinbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Großsteinbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Großsteinbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Großsteinbach
Großsteinbach 62
8265 Großsteinbach
Österreich

Telefon:

03386 8208

Fax:

03386 8208-4

Email:

gde@grosssteinbach.steiermark.at

Webseite:

www.gemeinde-grosssteinbach.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Großsteinbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Großsteinbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Großsteinbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen