Wohnsitz Lafnitz

Lafnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lafnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lafnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lafnitz
Lafnitz 31
8233 Lafnitz
Österreich

Telefon:

03338 2307

Fax:

03338 2307-4

Email:

gde@lafnitz.steiermark.at

Webseite:

www.lafnitz.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lafnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lafnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lafnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen