Wohnsitz Ottendorf an der Rittschein

Ottendorf an der Rittschein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ottendorf an der Rittschein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ottendorf an der Rittschein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Ottendorf an der Rittschein
Ottendorf 132
8312 Ottendorf an der Rittschein
Österreich

Telefon:

03114 2507

Fax:

03114 2507-7

Email:

gde@ottendorf.gv.at

Webseite:

www.ottendorf-rittschein.steiermark.a

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ottendorf an der Rittschein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ottendorf an der Rittschein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ottendorf an der Rittschein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen