Wohnsitz Pinggau

Pinggau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Pinggau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pinggau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Pinggau
Hauptplatz 1
8243 Pinggau
Österreich

Telefon:

03339 25152

Fax:

03339 25152-22

Email:

gde@pinggau.steiermark.at

Webseite:

www.pinggau.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pinggau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pinggau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pinggau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen