Wohnsitz Kalsdorf bei Graz

Kalsdorf bei Graz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kalsdorf bei Graz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz
Hauptplatz 1
8401 Kalsdorf bei Graz
Österreich

Telefon:

03135 525510

Fax:

03135 52551-33

Email:

gde@kalsdorf-graz.at

Webseite:

www.kalsdorfbeigraz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kalsdorf bei Graz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen