Wohnsitz Stubenberg

Stubenberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stubenberg am See Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Stubenberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Stubenberg
Stubenberg 5
8223 Stubenberg am See
Österreich

Telefon:

03176 8822

Fax:

03176 8211

Email:

gde@stubenberg.gv.at

Webseite:

www.stubenberg.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Stubenberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stubenberg am See fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stubenberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen