Wohnsitz Kaindorf

Kaindorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kaindorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kaindorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Kaindorf
Kaindorf 29
8224 Kaindorf
Österreich

Telefon:

03334 2208

Fax:

03334 2208-4

Email:

gde@kaindorf.gv.at

Webseite:

www.kaindorf.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kaindorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaindorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kaindorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen