Wohnsitz Rohr bei Hartberg

Rohr bei Hartberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unterrohr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohr bei Hartberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rohr bei Hartberg
Unterrohr 24
8294 Unterrohr
Österreich

Telefon:

03332 8215

Fax:

03332 80154

Email:

gde@rohr-bei-hartberg.at

Webseite:

www.rohr-bei-hartberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohr bei Hartberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterrohr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohr bei Hartberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen