Wohnsitz Klöch

Klöch | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klöch Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Klöch. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Klöch
Klöch 110
8493 Klöch
Österreich

Telefon:

03475 2203

Fax:

03475 2203-6

Email:

gde@kloech.steiermark.at

Webseite:

www.kloech-online.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Klöch

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klöch fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Klöch.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen