Wohnsitz Deutsch Goritz

Deutsch Goritz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Deutsch Goritz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Deutsch Goritz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Deutsch Goritz
Deutsch Goritz 16
8483 Deutsch Goritz
Österreich

Telefon:

03474 7050

Fax:

03474 7050-6

Email:

gde@deutsch-goritz.gv.at

Webseite:

www.deutsch-goritz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Deutsch Goritz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutsch Goritz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Deutsch Goritz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen