Wohnsitz Peggau

Peggau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Peggau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Peggau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Peggau
Grazer Straße 20
8120 Peggau
Österreich

Telefon:

03127 2222

Fax:

03127 2222-9

Email:

gde@peggau.steiermark.at

Webseite:

www.peggau.steirischegemeinden.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Peggau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Peggau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Peggau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen