Wohnsitz Eisenstadt

Eisenstadt | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eisenstadt Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Magistrat Eisenstadt. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Magistrat Eisenstadt
Hauptstraße 35
7000 Eisenstadt
Österreich

Telefon:

02682/7050

Fax:

Email:

rathaus@eisenstadt.at

Webseite:

http://www.eisenstadt.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Magistrat Eisenstadt

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eisenstadt fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Magistrat.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Magistrat Eisenstadt.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen