Wohnsitz Großhöflein

Großhöflein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Großhöflein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Großhöflein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Großhöflein

7051 Großhöflein
Österreich

Telefon:

02682/62733

Fax:

02682/6273350

Email:

post@grosshoeflein.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.grosshoeflein.eu/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Großhöflein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Großhöflein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Großhöflein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen