Wohnsitz Sankt Margarethen im Burgenland

Sankt Margarethen im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland

7062 Sankt Margarethen im Burgenland
Österreich

Telefon:

02680/2202

Fax:

02680/22026

Email:

post@st-margarethen.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.st-margarethen.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen im Burgenland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen