Wohnsitz Steinbrunn

Steinbrunn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinbrunn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinbrunn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Steinbrunn

7035 Steinbrunn
Österreich

Telefon:

02688/72212

Fax:

02688/72030

Email:

post@steinbrunn.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.steinbrunn.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinbrunn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinbrunn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinbrunn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen