Wohnsitz Bocksdorf

Bocksdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bocksdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bocksdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Bocksdorf

7551 Bocksdorf
Österreich

Telefon:

03326/52 388

Fax:

03326/5238820

Email:

post@bocksdorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.bocksdorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bocksdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bocksdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bocksdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen