Wohnsitz Güssing

Güssing | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Güssing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Güssing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Güssing

7540 Güssing
Österreich

Telefon:

03322/42311

Fax:

03322/4231141

Email:

post@guessing.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.guessing.co.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Güssing

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Güssing fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Güssing.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen