Wohnsitz Neuberg im Burgenland

Neuberg im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neuberg im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Neuberg im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Neuberg im Burgenland

7537 Neuberg im Burgenland
Österreich

Telefon:

03327 23830

Fax:

03327/2795

Email:

post@neuberg.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.neuberg-bgld.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Neuberg im Burgenland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neuberg im Burgenland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neuberg im Burgenland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen