Wohnsitz Sankt Michael im Burgenland

Sankt Michael im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Michael im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Michael im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Michael im Burgenland

7535 Sankt Michael im Burgenland
Österreich

Telefon:

03327/2248

Fax:

03327/217722

Email:

post@st-michael.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.st.michael-bgld.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Michael im Burgenland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Michael im Burgenland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Michael im Burgenland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen