Wohnsitz Deutsch Kaltenbrunn

Deutsch Kaltenbrunn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Deutsch Kaltenbrunn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn

7572 Deutsch Kaltenbrunn
Österreich

Telefon:

03382/71800

Fax:

03382/718002

Email:

post@deutsch-kaltenbrunn.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.deutschkaltenbrunn.eu/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutsch Kaltenbrunn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen