Wohnsitz Baumgarten

Baumgarten | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Baumgarten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Baumgarten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Baumgarten

7021 Baumgarten
Österreich

Telefon:

02686/2216

Fax:

02686/221650

Email:

post@baumgarten.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.baumgarten.or.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Baumgarten

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Baumgarten fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Baumgarten.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen