Wohnsitz Krensdorf

Krensdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Krensdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Krensdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Krensdorf

7031 Krensdorf
Österreich

Telefon:

02626/71261

Fax:

02626/7126120

Email:

post@krensdorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.krensdorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Krensdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Krensdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Krensdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen