Wohnsitz Übelbach

Übelbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Markt-Übelbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Übelbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Übelbach
Alter Markt 64
8124 Markt-Übelbach
Österreich

Telefon:

03125 2261

Fax:

03125 2258-28

Email:

gde@uebelbach.gv.at

Webseite:

www.uebelbach.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Übelbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Markt-Übelbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Übelbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen