Wohnsitz Rohrbach bei Mattersburg

Rohrbach bei Mattersburg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohrbach bei Mattersburg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Rohrbach bei Mattersburg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Rohrbach bei Mattersburg

7222 Rohrbach bei Mattersburg
Österreich

Telefon:

02626/63055

Fax:

02626/630556

Email:

post@rohrbach.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.rohrbach-bm.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Rohrbach bei Mattersburg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohrbach bei Mattersburg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Rohrbach bei Mattersburg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen