Wohnsitz Schattendorf

Schattendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schattendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schattendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Schattendorf

7022 Schattendorf
Österreich

Telefon:

02686/2125

Fax:

02686/21254

Email:

post@schattendorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.schattendorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schattendorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schattendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schattendorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen