Wohnsitz Frauenkirchen

Frauenkirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Frauenkirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Frauenkirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Frauenkirchen

7132 Frauenkirchen
Österreich

Telefon:

02172/23000

Fax:

02172/23002

Email:

post@frauenkirchen.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.frauenkirchen.info/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Frauenkirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Frauenkirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Frauenkirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen