Wohnsitz Sankt Andrä am Zicksee

Sankt Andrä am Zicksee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Andrä am Zicksee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Andrä am Zicksee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Andrä am Zicksee

7161 Sankt Andrä am Zicksee
Österreich

Telefon:

02176/2300

Fax:

02176/23005

Email:

post@st-andrae-zicksee.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.standraezicksee.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Andrä am Zicksee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Andrä am Zicksee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Andrä am Zicksee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen