Wohnsitz Kaisersdorf

Kaisersdorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kaisersdorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kaisersdorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kaisersdorf

7342 Kaisersdorf
Österreich

Telefon:

02617/2311

Fax:

02617/2311

Email:

post@kaisersdorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.kaisersdorf.com/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kaisersdorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaisersdorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kaisersdorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen