Wohnsitz Lockenhaus

Lockenhaus | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Lockenhaus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Lockenhaus. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Lockenhaus

7442 Lockenhaus
Österreich

Telefon:

02616/2202

Fax:

02616/22024

Email:

post@lockenhaus.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.lockenhaus.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Lockenhaus

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Lockenhaus fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Lockenhaus.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen