Wohnsitz Oberpullendorf

Oberpullendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberpullendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Oberpullendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Oberpullendorf

7350 Oberpullendorf
Österreich

Telefon:

02612/42207

Fax:

02612/4220710

Email:

post@oberpullendorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.oberpullendorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Oberpullendorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberpullendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Oberpullendorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen