Wohnsitz Steinberg-Dörfl

Steinberg-Dörfl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Steinberg-Dörfl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Steinberg-Dörfl

7453 Steinberg-Dörfl
Österreich

Telefon:

02612/8466

Fax:

02612/84666

Email:

post@steinberg-doerfl.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.steinberg-dörfl.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinberg-Dörfl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinberg-Dörfl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen