Wohnsitz Markt Allhau

Markt Allhau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Markt Allhau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Markt Allhau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Markt Allhau

7411 Markt Allhau
Österreich

Telefon:

03356/202

Fax:

03356/20285

Email:

post@markt-allhau.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.marktallhau.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Markt Allhau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Markt Allhau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Markt Allhau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen